Die Abmahnung ist ein Instrument im Arbeitsrecht, das dem Arbeitgeber ermöglicht, das Verhalten eines Arbeitnehmers zu rügen und arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fall weiterer Pflichtverletzungen anzudrohen. Sie dient als Voraussetzung für eine später mögliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Unterschied zur Ermahnung: Die Abmahnung ist von der Ermahnung zu unterscheiden, bei der lediglich die Verletzung vertraglicher Pflichten gerügt wird, ohne dass arbeitsrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall angedroht werden.
Erforderlichkeit und Ausnahmen: Die Frage, ob eine Abmahnung einer Kündigung vorausgehen muss, ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich ist eine Abmahnung entbehrlich bei ordentlichen Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes und während der Probezeit. Bei außerordentlichen Kündigungen ist eine Abmahnung jedoch erforderlich.
Inhalt und Form der Abmahnung: Die Abmahnung muss einen erheblichen Vertragsverstoß konkret benennen und arbeitsrechtliche Maßnahmen für den Wiederholungsfall androhen. Es gibt keine festen Fristen für die Abmahnung, jedoch sollte sie möglichst zeitnah nach dem Pflichtverstoß erfolgen. Die Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei aus Beweisgründen eine schriftliche Form empfohlen wird.
Dokumentation und Nachweis: Der Arbeitgeber muss im Falle einer späteren Kündigung die vorhergehende Abmahnung nachweisen. Dies erfordert nicht nur das Vorlegen des Abmahnungsschreibens, sondern auch den Nachweis des Zugangs beim Arbeitnehmer. Dies kann durch eine Quittierung oder Zeugenaussagen erfolgen.
Fazit: Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, um Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern zu rügen und arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Sie sollte sorgfältig und rechtzeitig erfolgen, um im Falle einer späteren Kündigung rechtssicher zu sein.